Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Stand:

1. Vertragsabschluss und Geltungsbereich

Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Motos & Wonders KLG kommt durch schriftliche oder elektronische Buchung und deren Bestätigung durch Motos & Wonders KLG zustande. Der Kunde bestätigt bei der Buchung, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Es gilt die zum Zeitpunkt der Buchung publizierte Fassung der AGB.

Bei mehrtägigen Touren mit Übernachtung tritt Motos & Wonders KLG als Reiseveranstalter auf; das Bundesgesetz über Pauschalreisen (PRG) ist anwendbar. Tagestouren ohne Übernachtung sind keine Pauschalreisen im Sinne des PRG.

Die Ausschreibung ist die Tourbeschreibung auf der Website oder im Angebot von Motos & Wonders KLG. Sie nennt insbesondere Leistungsumfang, Preise je Teilnehmervariante, Anzahlungsbetrag, Anmeldeschluss, Mindestteilnehmerzahl, die erforderliche Führerausweiskategorie sowie allfällige tourspezifische Abweichungen von diesen AGB.

Die zum Zeitpunkt der Buchung in der Ausschreibung, der Buchungsbestätigung oder in ausdrücklich schriftlich bestätigten Individualabreden enthaltenen vorvertraglichen Informationen, insbesondere zu Leistungen, Mindestteilnehmerzahl, Gesamtpreis, Zahlungsmodalitäten sowie allfälligen Einreise-, Transit-, Visa-, Impf- und Teilnahmevoraussetzungen, werden Bestandteil des Vertrags, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird. Angaben zur Guideeinteilung sind Planungsangaben; ein Wechsel des Guides aus wichtigem Grund, insbesondere bei Krankheit oder Unfall, bleibt vorbehalten, sofern ein gleichwertig qualifizierter Guide führt.

Motos & Wonders KLG ist berechtigt, für einzelne Touren einen Anmeldeschluss festzulegen. Massgeblich ist der in der jeweiligen Ausschreibung oder Buchungsbestätigung genannte Zeitpunkt. Nach Ablauf des Anmeldeschlusses können Buchungen abgelehnt oder nur auf ausdrückliche Bestätigung von Motos & Wonders KLG angenommen werden.

Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst. Bei Abweichungen zwischen Sprachfassungen ist die deutsche Fassung massgebend.

2. Anmeldeschluss, Mindestteilnehmerzahl und Absage

Für die Durchführung bestimmter Touren gilt die in der jeweiligen Ausschreibung oder Buchungsbestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, ist Motos & Wonders KLG berechtigt, die Tour abzusagen. Motos & Wonders KLG kann eine Tour nach eigenem Ermessen auch mit weniger Teilnehmern durchführen.

Massgeblich für den spätesten Entscheid über die Durchführung ist der in der jeweiligen Ausschreibung oder Buchungsbestätigung genannte Anmeldeschluss. Bis zu diesem Zeitpunkt kann Motos & Wonders KLG die Tour wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl absagen. Spätestens am Anmeldeschluss entscheidet Motos & Wonders KLG über die Durchführung und informiert alle Angemeldeten schriftlich oder elektronisch.

Flüge, Bahntickets, Unterkünfte vor oder nach der Tour und weitere eigene Reiseleistungen (Ziff. 3.2) sollten erst nach Erhalt der Durchführungsbestätigung gebucht werden. Motos & Wonders KLG übernimmt dafür keine Kosten, unabhängig davon, wann sie gebucht wurden – auch nicht bei Absage, Verschiebung oder Änderung der Tour.

Die Mitteilung der Absage erfolgt schriftlich oder elektronisch. Motos & Wonders KLG informiert den Kunden so früh wie möglich, sobald absehbar ist, dass die Mindestteilnehmerzahl voraussichtlich nicht erreicht wird.

Individualtouren werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab 1 Teilnehmer durchgeführt.

Im Fall einer Absage durch Motos & Wonders KLG werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt innert 14 Tagen nach Mitteilung der Absage auf das ursprüngliche Zahlungsmittel. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht, soweit die Absage fristgerecht und gestützt auf die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl erfolgt. Auf Wunsch des Kunden kann anstelle der Rückerstattung eine Umbuchung oder Gutschrift für eine alternative Tour vereinbart werden.

3. Preise, Zahlung und Preisänderungen

3.1 Tagestouren

Der volle Tourpreis ist bei Buchung fällig, sofern in der Ausschreibung oder Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist.

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Ausschreibung; Treibstoff ist nicht inbegriffen. Mindestteilnehmerzahl, Anmeldeschluss und Absage richten sich nach Ziff. 2.

Rücktritt bei Tagestouren: Bis zum Anmeldeschluss wird der Tourpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30 zurückerstattet; auf Wunsch des Kunden erfolgt stattdessen eine gebührenfreie Umbuchung auf einen anderen Tagestour-Termin, sofern Plätze verfügbar sind. Nach dem Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen ist der volle Tourpreis geschuldet. Eine Ersatzperson (Ziff. 5) kann bis zum Tourbeginn ohne Gebühr benannt werden.

3.2 Mehrtägige Touren mit Übernachtung

Der Tourpreis umfasst die in der jeweiligen Ausschreibung oder Buchungsbestätigung ausdrücklich genannten Leistungen, insbesondere Guideleistungen, Übernachtungen und geplante Programmpunkte. Sind Verpflegung oder Treibstoff in der Ausschreibung als inbegriffen bezeichnet, sind sie im dort genannten Umfang Bestandteil des Tourpreises.

Nicht enthalten sind Leistungen, die nicht ausdrücklich als inbegriffen bezeichnet sind, insbesondere persönliche Ausgaben, Getränke ausserhalb der inbegriffenen Mahlzeiten, Parkgebühren sowie individuelle Zusatzleistungen, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Angebots sind.

Flüge, An- und Abreise zum Treffpunkt sowie Leistungen vor oder nach der Tour sind nicht Bestandteil der Leistung. Hinweise von Motos & Wonders KLG dazu sind unverbindliche Empfehlungen.

Bei Buchung ist die in der Ausschreibung genannte Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Tourbeginn zu bezahlen. Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Tourbeginn, ist der volle Tourpreis sofort fällig.

Die Zahlung erfolgt per Kartenzahlung über Stripe oder per Banküberweisung. Massgebend ist der Zahlungseingang bei Motos & Wonders KLG.

Geht die Restzahlung nicht fristgerecht ein, mahnt Motos & Wonders KLG mit einer Nachfrist von 5 Tagen. Verstreicht diese ungenutzt, kann Motos & Wonders KLG vom Vertrag zurücktreten und den Platz anderweitig vergeben; die Rücktrittskosten nach Ziff. 4 werden dem Kunden belastet.

Gebuchte Zusatzleistungen oder später vereinbarte Extras können gesondert in Rechnung gestellt werden und sind gemäss den in der Buchungsbestätigung genannten Fristen zahlbar.

Nimmt der Kunde im Tourpreis enthaltene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch oder wählt er freiwillig eine abweichende, geringere oder günstigere Leistung, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung oder Teilrückerstattung, sofern der Verzicht nicht auf einem von Motos & Wonders KLG zu vertretenden Umstand beruht.

Soweit im Rahmen einer Tour bestimmte Zusatzleistungen oder Inklusivleistungen nur für einzelne Teilnehmer aufgrund ihrer individuellen Anreise, Fahrzeugkonstellation, Herkunft oder bereits bestehender Voraussetzungen relevant oder nutzbar sind, besteht für andere Teilnehmer kein Anspruch auf Ersatzleistung, Preisreduktion oder Teilrückerstattung.

3.3 Preisänderungen

Preisänderungen nach Vertragsabschluss sind nur zulässig, wenn sie auf Änderungen der Beförderungs- oder Treibstoffkosten, Änderungen von behördlichen Abgaben oder Steuern oder Wechselkursveränderungen zurückzuführen sind und diese Änderungen den konkreten Tourpreis unmittelbar beeinflussen.

Eine Preisänderung wird dem Kunden spätestens 3 Wochen vor Tourbeginn schriftlich oder elektronisch mitgeteilt. Die Mitteilung enthält Grund und Berechnung der Anpassung.

Übersteigt die Preiserhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Tourpreises, gilt dies als wesentliche Vertragsänderung. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, die Änderung anzunehmen, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder eine angebotene Ersatztour zu wählen.

Preissenkungen werden dem Kunden entsprechend weitergegeben.

3.4 Zahlungsabwicklung über Zahlungsdienstleister

Die Zahlungsabwicklung erfolgt je nach gewählter Zahlungsart über den externen Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd. bzw. Stripe, Inc.).

Im Rahmen der Zahlungsabwicklung werden die hierfür erforderlichen Zahlungs- und Transaktionsdaten direkt an Stripe übermittelt und dort verarbeitet. Motos & Wonders KLG hat keinen Zugriff auf vollständige Zahlungsdaten, insbesondere nicht auf vollständige Kreditkartendaten.

Ergänzend gelten die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Stripe. Weitere Informationen zur Datenbearbeitung finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

4. Rücktritt durch Kunden

Der Rücktritt durch den Kunden hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Er ist an team@motos-and-wonders.ch zu richten. Massgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Motos & Wonders KLG.

Im Falle eines Rücktritts durch den Kunden gelten folgende Stornierungskosten:

  • bis 60 Tage vor Tourbeginn: Bearbeitungsgebühr von CHF 30; der Rest der geleisteten Zahlung wird zurückerstattet
  • 59 bis 30 Tage vor Tourbeginn: die geleistete Anzahlung gemäss Ausschreibung
  • 29 bis 14 Tage vor Tourbeginn: 50 % des Tourpreises
  • weniger als 14 Tage vor Tourbeginn: 100 % des Tourpreises

Ersatzpersonen gemäss Ziff. 5 sind möglich.

Rücktrittskosten werden mit geleisteten Zahlungen verrechnet. Ein Guthaben wird innert 14 Tagen zurückerstattet; ein Fehlbetrag ist innert 10 Tagen zu bezahlen.

Für Tagestouren gilt Ziff. 3.1. Für Partnertouren (Ziff. 16) können in der Ausschreibung abweichende Rücktrittskosten festgelegt werden. Die Folgen eines Rücktritts für den Sozius regelt Ziff. 6.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Motos & Wonders KLG infolge des Rücktritts kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehend vorgesehenen Pauschalen.

Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Treffpunkt, tritt er die Tour nicht an oder kann er infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen oder erforderlicher Reisedokumente nicht teilnehmen, gilt dies als Rücktritt am Tag des Tourbeginns.

Für individuell gebuchte, bereits beschaffte oder für den Kunden konkret ausgelöste Zusatzleistungen und Sonderleistungen können im Rücktritts- oder Änderungsfall die effektiv angefallenen Fremdkosten sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch bei einer ansonsten kostenlosen Stornierung, sofern dies dem Kunden bei Buchung ausdrücklich mitgeteilt wurde.

Bei Mängeln oder Tourabbruch gelten die Abhilfe-, Preisreduktions- und Rückführungsrechte gemäss Ziff. 21; ein starres Schriftformerfordernis für Mängelrügen besteht nicht.

5. Ersatzperson und Übertragung der Buchung

Der Kunde ist berechtigt, bis spätestens 7 Tage vor Tourbeginn eine Ersatzperson zu benennen, sofern die organisatorische und praktische Umsetzung noch möglich ist. Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson sämtliche Teilnahmevoraussetzungen für die gebuchte Tour erfüllt.

Motos & Wonders KLG kann die Übertragung ablehnen, wenn die Ersatzperson die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt oder gesetzliche, organisatorische, behördliche oder leistungsbezogene Gründe, insbesondere im Zusammenhang mit Unterkunft, Transport, Partnerleistungen oder sonstigen gebuchten Leistungen, entgegenstehen.

Die ursprünglich buchende Person und die Ersatzperson haften solidarisch für den Tourpreis sowie für sämtliche tatsächlich und nachweisbar entstehenden Mehrkosten, insbesondere für Umbuchungs-, Namensänderungs-, Hotel-, Transport- oder sonstige Zusatzkosten.

Für die Übertragung erhebt Motos & Wonders KLG bei mehrtägigen Touren eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30; effektive Mehrkosten Dritter werden zusätzlich verrechnet. Bei Tagestouren ist die Übertragung bis zum Tourbeginn möglich und gebührenfrei.

6. Teilnehmervarianten und Sozius

Die Ausschreibung nennt die Preise für Fahrer im Einzelzimmer sowie für Fahrer mit Sozius oder Sozia im Doppelzimmer. Wünschen zwei Fahrer, ein Doppelzimmer zu teilen, wird dies auf Anfrage individuell vereinbart.

Die Buchung eines Sozius ist an die Buchung des Fahrers gebunden. Tritt der Fahrer zurück, gilt der Rücktritt auch für den Sozius, sofern dieser nicht mit einem anderen Fahrer teilnimmt. Die Rücktrittskosten nach Ziff. 4 gelten für beide Buchungen.

Mitfahrende Personen akzeptieren diese AGB als Teilnehmer. Die Teilnahmevoraussetzungen (Ziff. 10) und die Ausrüstungspflicht gelten sinngemäss. Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug für die Mitnahme zugelassen und die mitfahrende Person entsprechend ausgerüstet ist.

7. Buchung für Dritte

Wer für weitere Personen bucht, bestätigt, dass er dazu berechtigt ist, gibt diesen die AGB weiter, steht für die Richtigkeit ihrer Angaben ein und haftet solidarisch mit ihnen für den Tourpreis und allfällige Rücktrittskosten.

8. Minderjährige Teilnehmer

Personen unter 18 Jahren können an Touren teilnehmen, die in der Ausschreibung ausdrücklich dafür freigegeben sind. Die Buchung erfolgt durch einen gesetzlichen Vertreter oder mit dessen schriftlicher Zustimmung.

Der gesetzliche Vertreter bestätigt, die Teilnahmevoraussetzungen (Ziff. 10), die Regeln nach Ziff. 11 und 12 sowie die mit dem Motorradfahren verbundenen Risiken zur Kenntnis genommen zu haben, und haftet für Tourpreis und Rücktrittskosten. Die Anweisungsbefugnis des Guides (Ziff. 10 und 13) gilt gegenüber minderjährigen Teilnehmern uneingeschränkt.

9. Gutscheine

Gutscheine sind bis zu dem auf dem Gutschein angegebenen Datum gültig, übertragbar und können für alle Touren eingelöst werden, soweit Plätze verfügbar sind. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen; ein nicht verbrauchter Restwert bleibt bis zum Ablauf als Guthaben bestehen.

Bei Rücktritt von einer mit Gutschein bezahlten Tour werden die Rücktrittskosten nach Ziff. 4 mit dem Gutscheinwert verrechnet; ein verbleibendes Guthaben bleibt bestehen.

10. Teilnahmevoraussetzungen

Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er die persönlichen, fahrerischen, gesundheitlichen und gesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der gebuchten Tour erfüllt.

Teilnehmer müssen insbesondere:

  • im Besitz einer für das benutzte Fahrzeug erforderlichen gültigen Fahrerlaubnis sein,
  • die in der Ausschreibung genannte Führerausweiskategorie und eine allfällige Mindestfahrpraxis erfüllen,
  • ein für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassenes, verkehrssicheres und den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes Fahrzeug benutzen,
  • das von ihnen benutzte Fahrzeug jederzeit eigenverantwortlich und sicher führen können,
  • körperlich und psychisch in der Lage sein, die gebuchte Tour sicher zu absolvieren, und dürfen nicht unter Umständen stehen, welche die sichere Teilnahme erheblich beeinträchtigen,
  • gesundheitliche Einschränkungen und Medikamente, welche die Fahrtüchtigkeit beeinflussen können, vor der Tour melden,
  • ihre fahrerischen Fähigkeiten realistisch einschätzen und Motos & Wonders KLG bzw. den Guide unverzüglich informieren, wenn sie sich einer Etappe, Route oder Fahrsituation nicht gewachsen fühlen,
  • eine vollständige Schutzbekleidung tragen, bestehend aus Helm, Motorradjacke und -hose mit Protektoren, Handschuhen und knöchelhohen Stiefeln; für Vespa- und Rollertouren gilt die in der Ausschreibung genannte Mindestausrüstung,
  • sich rücksichtsvoll verhalten und weder sich selbst noch andere gefährden,
  • die anwendbaren Verkehrsregeln und gesetzlichen Vorschriften jederzeit einhalten, und
  • bei Auslandsfahrten sämtliche erforderlichen Identitäts-, Fahrer-, Fahrzeug- und Versicherungsdokumente sowie sonstige gesetzlich vorgeschriebene Unterlagen mitführen.

Teilnehmer fahren stets eigenverantwortlich, auch wenn sie Hinweisen, Empfehlungen oder Anweisungen des Guides folgen.

Motos & Wonders KLG bzw. der jeweilige Guide ist berechtigt, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich erscheint, bei erkennbarer Überforderung, fehlender Fahrsicherheit, ungenügender Ausrüstung, ungeeignetem Fahrzeug oder sonstigen sicherheitsrelevanten Bedenken Anweisungen zu erteilen, das Tempo oder die Route anzupassen, zusätzliche Pausen anzuordnen oder einen Teilnehmer ganz oder teilweise von der weiteren Teilnahme auszuschliessen.

Ein Anspruch auf Durchführung der Tour in einer bestimmten Route, Etappe, Fahrweise oder Schwierigkeit besteht nicht.

Bussen, Gebühren, Strafen oder sonstige Nachteile aus Verstössen gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen gehen ausschliesslich zulasten des betreffenden Teilnehmers.

11. Rolle des Guides und Fahren in der Gruppe

Der Guide führt die Route und organisiert den Ablauf. Er ist kein Fahrlehrer, übernimmt keine Aufsichts- oder Obhutspflicht und regelt keinen Verkehr; insbesondere sichert er keine Kreuzungen und Einmündungen für die Gruppe ab.

Handzeichen, Streckenhinweise und Empfehlungen des Guides sind Orientierungshilfen. Sie sind keine Fahranweisungen und keine Freigabe eines Manövers, insbesondere nicht für Überholvorgänge.

Jeder Teilnehmer entscheidet selbst über Geschwindigkeit, Linie, Abstand und Überholen, auch wenn der Guide vorausfährt. Es besteht kein Anspruch auf Sichtkontakt zum Guide, auf Fahren in der Kolonne oder auf Warten an einem bestimmten Ort.

Das Sicherheitsbriefing vor jeder Etappe ist Bestandteil der Tour. Die Teilnahme ist Pflicht; wer es verpasst, startet nach Rücksprache mit dem Guide oder gar nicht.

Bei Partnertouren (Ziff. 16) gelten diese Regeln für die Guides des Partners sinngemäss.

12. Alkohol, Drogen und Medikamente

An Fahrtagen gilt vor und während des Fahrens 0,0 Promille. Der Konsum von Alkohol am Abend ist Sache des Teilnehmers; er ist selbst dafür verantwortlich, am Folgetag fahrtüchtig zu sein. Medikamente, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können, sind vor der Tour zu melden (Ziff. 10).

Bei begründetem Verdacht auf fehlende Fahrtüchtigkeit untersagt der Guide die Weiterfahrt; Ziff. 13 gilt.

13. Ausschluss von der Teilnahme

Motos & Wonders KLG bzw. der jeweilige Guide ist berechtigt, einen Teilnehmer ganz oder teilweise von der weiteren Teilnahme an der Tour auszuschliessen, wenn berechtigte Sicherheits-, Verhaltens- oder Eignungsbedenken bestehen.

Ein Ausschluss ist insbesondere zulässig, wenn der Teilnehmer:

  • keine ordnungsgemässe Schutzbekleidung trägt,
  • nicht im Besitz einer für das benutzte Fahrzeug erforderlichen gültigen Fahrerlaubnis ist,
  • ein nicht verkehrssicheres, ungeeignetes oder nicht gesetzeskonformes Fahrzeug benutzt,
  • unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder in sonst fahruntüchtigem Zustand steht oder gegen die Regeln nach Ziff. 12 verstösst,
  • sich selbst oder andere gefährdet,
  • Anweisungen, Sicherheitsvorgaben oder zumutbare organisatorische Vorgaben von Motos & Wonders KLG bzw. des Guides nicht befolgt,
  • seine fahrerischen Fähigkeiten offensichtlich überschätzt oder den Anforderungen der Tour erkennbar nicht gewachsen ist,
  • oder sonstige Umstände vorliegen, die eine sichere weitere Teilnahme als nicht vertretbar erscheinen lassen.

Bei Gefahr im Verzug kann der Ausschluss sofort erfolgen. Der Ausschluss kann sich auf einzelne Etappen, Streckenabschnitte oder auf die gesamte restliche Tour beziehen.

Der Ausschluss wird dem Teilnehmer mit Angabe von Zeit, Ort und Grund mitgeteilt und von Motos & Wonders KLG dokumentiert.

Wird ein Teilnehmer aus einem von ihm zu vertretenden Grund ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Beträge oder auf Ersatz nicht bezogener Leistungen; eine anteilige Abrechnung einzelner Leistungen wie Verpflegung, Treibstoff oder Guiding findet nicht statt. Einzig Übernachtungen, die Motos & Wonders KLG nach dem Ausschluss beim Leistungsträger noch kostenfrei stornieren kann, werden abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30 zurückerstattet. Weitergehende Kosten, die durch den Ausschluss entstehen, trägt der ausgeschlossene Teilnehmer selbst.

14. Vertrags- und Programmänderungen

Motos & Wonders KLG behält sich das Recht vor, einzelne Leistungen oder Programmpunkte vor oder während der Tour anzupassen, sofern der Gesamtcharakter der gebuchten Tour gewahrt bleibt und die Änderung für den Kunden sachlich gerechtfertigt und zumutbar ist. Dies betrifft insbesondere Änderungen von Routen, Unterkünften, Etappen oder einzelnen Programmpunkten aufgrund von Sicherheitsgründen, Wetterverhältnissen, Strassen- oder Verkehrsverhältnissen, behördlichen Vorgaben, lokalen Gegebenheiten oder der Verfügbarkeit von Leistungsträgern.

Wesentliche Änderungen der vereinbarten Leistungen werden dem Kunden unverzüglich schriftlich oder elektronisch mitgeteilt. Als wesentliche Änderungen gelten insbesondere solche, die den Gesamtcharakter der gebuchten Tour erheblich beeinflussen, sowie Preiserhöhungen von mehr als 10 % des vereinbarten Tourpreises. Als nicht wesentlich gelten insbesondere der Wechsel des Guides aus wichtigem Grund, der Wechsel einzelner Unterkünfte in gleichwertige Häuser, die Anpassung einzelner Etappen wegen Strassenzustand, Wetter oder Sicherheit sowie bei Partnertouren der Wechsel des vom Partner gestellten Motorradmodells in ein gleichwertiges.

Im Falle einer wesentlichen Änderung ist der Kunde berechtigt, die Änderung anzunehmen, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder eine von Motos & Wonders KLG angebotene Ersatztour zu wählen.

Während der Tour ist Motos & Wonders KLG bzw. der jeweilige Guide direkte Ansprechstelle für organisatorische Anliegen, Mängelmeldungen und Notfälle.

15. Höhere Gewalt und ausserordentliche Umstände

Kann eine Tour infolge höherer Gewalt oder sonstiger ausserordentlicher, unvermeidbarer und ausserhalb des Einflussbereichs von Motos & Wonders KLG liegender Umstände nicht, nicht wie geplant oder nur unter erheblichen Änderungen durchgeführt werden, ist Motos & Wonders KLG berechtigt, die Tour anzupassen, umzurouten, zu verschieben, teilweise abzubrechen oder ganz abzusagen.

Als solche Umstände gelten insbesondere, soweit sie ausserhalb des Einflussbereichs von Motos & Wonders KLG liegen, Naturereignisse, extreme Wetter- und Strassenverhältnisse, behördliche Anordnungen, Grenzschliessungen, politische Unruhen, Sicherheitslagen, Pandemien, Streiks, Sperrungen oder sonstige Ereignisse, die eine sichere oder ordnungsgemässe Durchführung der Tour wesentlich erschweren oder verunmöglichen.

Motos & Wonders KLG trifft in solchen Fällen die nach den konkreten Umständen angemessenen organisatorischen Massnahmen. Dazu gehören insbesondere Änderungen von Route, Etappen, Treffpunkten, Unterkünften oder einzelnen Programmpunkten.

Soweit gesetzlich geschuldet, werden nicht erbrachte wesentliche Leistungen erstattet oder anderweitig angemessen ausgeglichen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, soweit Motos & Wonders KLG kein Verschulden trifft.

Motos & Wonders KLG unterstützt die Teilnehmer im Rahmen des Zumutbaren bei organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit der weiteren Durchführung, Unterbrechung oder Beendigung der Tour.

16. Partnertouren

Touren, die in der Ausschreibung als Partnertour bezeichnet sind, führt Motos & Wonders KLG zusammen mit einem lokalen Partner durch. Motos & Wonders KLG ist Veranstalter und Vertragspartner des Kunden. Guiding, Fahrzeuge, Unterkünfte und Programm vor Ort werden durch den Partner als Leistungsträger erbracht; dessen Guides gelten als Guides im Sinne dieser AGB. Motos & Wonders KLG begleitet die Gruppe mit einer Ansprechperson.

Die Nutzung eines vom Partner gestellten Motorrads setzt einen vor Ort mit dem Partner abzuschliessenden Mietvertrag voraus. Kaution, Selbstbehalt, Versicherungsdeckung und die Abwicklung von Schäden am Fahrzeug richten sich ausschliesslich nach diesem Mietvertrag und sind nicht Bestandteil der Leistung von Motos & Wonders KLG (Ziff. 18).

Flüge, An- und Abreise sind nicht Bestandteil der Leistung; der Hinweis in Ziff. 2 zur Buchung eigener Reiseleistungen gilt für Partnertouren besonders. Für Partnertouren kann die Ausschreibung abweichende Anzahlungen und Rücktrittskosten sowie einen früheren Anmeldeschluss festlegen.

17. Haftung

Motos & Wonders KLG haftet für die gehörige Vertragserfüllung im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung von Motos & Wonders KLG entfällt oder reduziert sich, soweit die Nichterfüllung, die nicht gehörige Erfüllung oder der Schaden zurückzuführen ist auf:

  • ein Verhalten oder Unterlassen des Kunden,
  • ein Verhalten oder Unterlassen eines Dritten, der nicht an der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung beteiligt ist und für Motos & Wonders KLG trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder nicht abwendbar war, oder
  • höhere Gewalt oder ein Ereignis, das Motos & Wonders KLG trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder nicht abwenden konnte.

Die Teilnehmer nehmen mit eigenem oder von ihnen genutztem Fahrzeug und auf eigene fahrerische Verantwortung an der Tour teil. Sie bleiben jederzeit selbst verantwortlich für Fahrweise, Geschwindigkeit, Abstand, Linienwahl, Bremsverhalten, die Einhaltung der anwendbaren Verkehrsregeln sowie die sichere Führung des von ihnen benutzten Fahrzeugs. Hinweise, Anweisungen oder Empfehlungen von Motos & Wonders KLG bzw. des Guides entbinden die Teilnehmer nicht von ihrer eigenen Verantwortung.

Eine Haftung von Motos & Wonders KLG entfällt oder reduziert sich insbesondere, wenn der Schaden darauf beruht, dass der Kunde seine fahrerischen Fähigkeiten überschätzt, Sicherheitsanweisungen nicht beachtet, die Strassen-, Sicht-, Witterungs- oder Verkehrsverhältnisse falsch einschätzt, den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhält oder das benutzte Fahrzeug unsachgemäss führt. Ein Mitverschulden des Kunden wird angerechnet.

Schäden, die sich Teilnehmer gegenseitig zufügen, sind unter den Beteiligten und ihren Versicherungen zu regeln; Motos & Wonders KLG haftet dafür nicht.

Für mitgeführte Gegenstände, Gepäck und Wertsachen sowie für Fahrzeuge in Hotel- oder Parkanlagen besteht keine Haftung von Motos & Wonders KLG.

Für Personenschäden besteht keine vertragliche Haftungsbegrenzung. Für andere Schäden ist die Haftung von Motos & Wonders KLG, soweit gesetzlich zulässig, auf das Zweifache des vereinbarten Tourpreises beschränkt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. Zwingende gesetzliche Bestimmungen sowie anwendbare internationale Übereinkommen bleiben vorbehalten.

Ansprüche aus dem Vertrag richten sich gegen Motos & Wonders KLG.

18. Vermittlung von Drittleistungen

Leistungen, die im Tourpreis enthalten sind, insbesondere Übernachtungen, Verpflegung, Guiding und Programmpunkte gemäss Ausschreibung, sind Eigenleistungen von Motos & Wonders KLG, auch wenn sie durch Partner oder Leistungsträger erbracht werden. Als vermittelt gelten ausschliesslich Leistungen, die in der Ausschreibung oder Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistung bezeichnet sind, insbesondere Mietverträge für Motorräder, Fahrzeugtransporte und optionale Zusatzausflüge. Für solche vermittelten Leistungen kommt der Vertrag ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.

In diesen Fällen ist Motos & Wonders KLG nicht Anbieter oder Vermieter der vermittelten Drittleistung. Für Inhalt, Verfügbarkeit, Zustand, Eignung, Versicherung, Kaution, Selbstbehalt, Übergabe, Rücknahme und ordnungsgemässe Erbringung solcher Drittleistungen gelten ausschliesslich die Vertrags- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters.

Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit solchen vermittelten Drittleistungen sind vom Kunden direkt gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter geltend zu machen.

Motos & Wonders KLG haftet in diesen Fällen nur für die gehörige Vermittlung, nicht jedoch für die Erbringung der vermittelten Drittleistung selbst.

Wird ein Mietfahrzeug oder eine andere Drittleistung nicht bloss vermittelt, sondern ausdrücklich als Bestandteil der von Motos & Wonders KLG geschuldeten Tourleistung angeboten und bestätigt, gelten die entsprechenden Leistungen als Bestandteil des Vertragsumfangs.

19. Fahrzeuge, Panne, Defekt und Rücktransport

Jeder Teilnehmer ist für den technischen Zustand, die Betriebs- und Verkehrssicherheit, die gesetzlich erforderliche Zulassung, die Versicherung sowie die Tourtauglichkeit des von ihm benutzten Fahrzeugs selbst verantwortlich.

Bei Panne, Defekt, Unfall, Beschädigung, Ausfall oder Verlust des vom Kunden benutzten Fahrzeugs ist der Kunde grundsätzlich selbst verantwortlich für Abschleppung, Reparatur, Ersatzmobilität, Unterbringung des Fahrzeugs, Rücktransport des Fahrzeugs sowie für seine eigene Weiter- oder Rückreise.

Motos & Wonders KLG unterstützt den Teilnehmer in solchen Fällen im Rahmen des Zumutbaren bei der Organisation geeigneter Massnahmen, insbesondere bei der Kontaktaufnahme mit Pannendiensten, Werkstätten, Vermietern, Transportunternehmen, Unterkünften oder Versicherungen. Eine Pflicht zur Kostenübernahme durch Motos & Wonders KLG besteht dabei nicht, sofern die Ursache nicht auf eine von Motos & Wonders KLG geschuldete Leistung oder ein von Motos & Wonders KLG zu vertretendes Verhalten zurückzuführen ist.

Der Guide ist für die Gruppe verantwortlich. Bei Panne oder Unfall eines einzelnen Teilnehmers leistet er Erstunterstützung und hilft bei der Organisation von Pannendienst und Unterkunft; die Gruppe setzt die Tour danach fort. Ein Anspruch auf Begleitung durch den Guide oder auf Warten der Gruppe besteht nicht.

Verlässt ein Teilnehmer die Tour vorzeitig, meldet er sich beim Guide ab. Ab diesem Zeitpunkt endet die Leistungspflicht von Motos & Wonders KLG für ihn.

Soweit Mietfahrzeuge, Fahrzeugtransporte oder sonstige fahrzeugbezogene Leistungen von Drittanbietern lediglich vermittelt werden, gelten hierfür ausschliesslich die Vertrags-, Nutzungs-, Versicherungs- und Haftungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit solchen Leistungen sind direkt gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter geltend zu machen.

Wird ein Mietfahrzeug, ein Fahrzeugtransport oder eine sonstige fahrzeugbezogene Leistung nicht bloss vermittelt, sondern von Motos & Wonders KLG ausdrücklich als Bestandteil der gebuchten Tourleistung angeboten und bestätigt, gelten diese Leistungen als Teil des Vertragsumfangs.

20. Versicherungen

Der Abschluss und das Bestehen eines gesetzlich erforderlichen sowie für die gebuchte Tour angemessenen Versicherungsschutzes sind Sache der Teilnehmer. Motos & Wonders KLG stellt keine zusätzlichen Personen-, Fahrzeug-, Reise-, Unfall-, Pannen-, Kasko-, Rücktransport- oder Rückreiseversicherungen für Teilnehmer bereit, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass für das von ihm benutzte Fahrzeug sämtliche gesetzlich erforderlichen Versicherungen, Zulassungen und Bewilligungen bestehen und während der gesamten Tour gültig sind.

Voraussetzung für die Teilnahme sind eine gültige Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit Deckung in allen bereisten Ländern, eine Unfall- oder Krankenversicherung mit Auslandsdeckung sowie ein Pannen- und Rücktransportschutz mit Auslandsdeckung. Auf Verlangen ist der Nachweis vor Tourbeginn vorzulegen.

Bei Benutzung eines Mietfahrzeugs richten sich Versicherungsschutz, Selbstbehalt, Kaution, Deckungsumfang und Schadenabwicklung ausschliesslich nach den Vertrags- und Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vermieters oder Drittanbieters. Bei Partnertouren mit gestelltem Motorrad gilt Ziff. 16.

Bei vermittelten Transportleistungen, insbesondere Fahrzeugtransporten, gelten hinsichtlich Versicherung, Haftung und Schadenabwicklung ausschliesslich die Bedingungen des jeweiligen Transporteurs oder Drittanbieters.

Motos & Wonders KLG empfiehlt darüber hinaus den Abschluss eines angemessenen Versicherungs- und Assistance-Schutzes, insbesondere für:

  • Reiserücktritt,
  • Tourabbruch und Rückreise,
  • Heilungskosten und Unfallfolgen,
  • sowie, je nach Tourmodell, Fahrzeugschäden, Diebstahl, Rücktransport des Fahrzeugs und Selbstbehaltsrisiken bei Mietfahrzeugen.

Die Prüfung, ob ein bestehender Versicherungsschutz für die gebuchte Tour, das benutzte Fahrzeug, das Reiseland und die konkrete Nutzung ausreicht, obliegt ausschliesslich dem Teilnehmer.

21. Mängel, Abhilfe und Rückführung

Mängel oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Tour sind unverzüglich nach Kenntnis vor Ort Motos & Wonders KLG bzw. dem jeweiligen Guide mitzuteilen. Ein starres Schriftformerfordernis für Mängelrügen besteht nicht. Bei Partnertouren sind Mängel dem Guide des Partners und der Begleitperson von Motos & Wonders KLG zu melden.

Wird ein Mangel nicht unverzüglich vor Ort gemeldet, obwohl dies zumutbar war, entfällt ein Anspruch auf Preisreduktion, soweit Motos & Wonders KLG bei rechtzeitiger Meldung hätte Abhilfe schaffen können. Beanstandungen nach Tourende sind innert 30 Tagen schriftlich einzureichen.

Motos & Wonders KLG bemüht sich im Rahmen des Zumutbaren um angemessene Abhilfe. Dies kann insbesondere durch die Behebung des Mangels, eine zumutbare Anpassung des Programms, eine gleichwertige Ersatzleistung oder, soweit sachlich gerechtfertigt, eine angemessene Preisreduktion erfolgen.

Kann infolge eines erheblichen Mangels oder aufgrund höherer Gewalt ein wesentlicher Teil der gebuchten Tour nicht vertragsgemäss erbracht werden und wird die Tour deshalb abgebrochen, organisiert Motos & Wonders KLG im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen die sachlich und organisatorisch angemessene Rückführung des Teilnehmers.

Die Rückführung bezieht sich ausschliesslich auf die Person des Teilnehmers. Kosten und Organisation für Abschleppung, Reparatur, Unterbringung, Rücktransport oder Rückführung von Fahrzeugen sind nicht Bestandteil dieser Verpflichtung, sofern eine solche Leistung nicht ausdrücklich Bestandteil der gebuchten Tourleistung ist.

Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

22. Datenschutz, Bildrechte und eigene Aufnahmen

Motos & Wonders KLG bearbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung, der Tourdurchführung sowie der Kundenkommunikation gemäss der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.

Im Rahmen der Tour können Foto- und Videoaufnahmen zu Kommunikations-, Dokumentations- und Marketingzwecken erstellt werden. Aufnahmen der Tour sind Bestandteil der Leistung und werden den Teilnehmern nach der Tour zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt; eine kommerzielle Nutzung durch Teilnehmer bedarf der Zustimmung von Motos & Wonders KLG. Motos & Wonders KLG darf solche Aufnahmen verwenden, sofern die betroffenen Personen nicht vorgängig oder nachträglich widersprechen.

Dies gilt insbesondere für Gruppenaufnahmen, Stimmungsbilder und allgemeine Tourimpressionen.

Bei Aufnahmen, in denen einzelne Personen besonders hervorgehoben, porträtiert oder in klar individualisierter Weise für Marketingzwecke verwendet werden, holt Motos & Wonders KLG grundsätzlich eine gesonderte Zustimmung ein.

Ein Widerspruch gegen die weitere Verwendung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich. Der Widerspruch ist schriftlich oder in Textform an team@motos-and-wonders.ch zu richten. Bereits erfolgte Veröffentlichungen oder Verwendungen können jedoch nur insoweit rückgängig gemacht werden, als dies Motos & Wonders KLG zumutbar und tatsächlich möglich ist.

Teilnehmer dürfen die Tour für den privaten Gebrauch aufzeichnen, insbesondere als Foto, Video oder GPS-Aufzeichnung. Die Weitergabe oder Veröffentlichung von Routendaten – GPS-Aufzeichnungen, GPX-Dateien, detaillierte Streckenbeschreibungen – ist nicht gestattet; die Routen sind das Arbeitsergebnis von Motos & Wonders KLG. Aufnahmen, auf denen andere Teilnehmer oder Guides erkennbar sind, dürfen nur mit deren Einverständnis veröffentlicht werden. Eine kommerzielle Nutzung von Aufnahmen der Tour, einschliesslich monetarisierter Kanäle, bedarf der schriftlichen Zustimmung von Motos & Wonders KLG.

Aufnahmen dürfen die sichere Fahrweise nicht beeinträchtigen. Der Guide kann das Filmen während der Fahrt in einzelnen Situationen untersagen.

Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Motos & Wonders KLG.

23. Einreise-, Transit- und Compliance-Hinweise

Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er alle für die gebuchte Tour und die bereisten oder durchquerten Länder erforderlichen Einreise-, Transit-, Aufenthalts-, Führer-, Fahrzeug-, Versicherungs- und sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Dies betrifft insbesondere:

  • gültige Identitäts- und Reisedokumente,
  • erforderliche Visa oder Einreisebewilligungen,
  • im Besitz befindliche und gültige Fahrerlaubnisse,
  • gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeug- und Versicherungsdokumente,
  • sowie die Einhaltung zoll-, verkehrs-, sicherheits- und sonstiger behördlicher Vorschriften.

Motos & Wonders KLG kann nach bestem Wissen auf bekannte allgemeine Anforderungen der betreffenden Tour hinweisen. Die Prüfung der persönlichen Voraussetzungen sowie die Beschaffung und Gültigkeit sämtlicher erforderlicher Dokumente und Nachweise obliegen jedoch ausschliesslich dem Teilnehmer.

Kann ein Teilnehmer infolge fehlender, ungültiger oder ungenügender Dokumente, Bewilligungen oder gesetzlicher Voraussetzungen die Tour nicht antreten, nicht fortsetzen oder nicht in ein Land einreisen, gilt dies als von ihm zu vertretender Umstand. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

Allfällige Mehrkosten, Bussen, Gebühren, Rückreise-, Rücktransport-, Umbuchungs- oder Betreuungskosten, die aus der Nichteinhaltung solcher Vorschriften entstehen, trägt der betreffende Teilnehmer selbst.

24. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zwingende Konsumentenschutzvorschriften am Wohnsitz des Teilnehmers, bleiben vorbehalten.

Soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz von Motos & Wonders KLG Gerichtsstand.

25. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Motos & Wonders KLG kann diese AGB für künftige Buchungen ändern. Für bestehende Buchungen gilt die bei der Buchung publizierte Fassung.

Fassung 2.1. Ersetzt die Fassung 2.0 vom 12. Oktober 2026.