AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von
Motos & Wonders KLG

1. Vertragsabschluss & Geltungsbereich

Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Motos & Wonders KLG kommt durch schriftliche oder elektronische Buchung und deren Bestätigung durch Motos & Wonders KLG zustande.

Bei mehrtägigen Touren mit Übernachtung tritt Motos & Wonders KLG als Reiseveranstalter auf; das Bundesgesetz über Pauschalreisen (PRG) ist anwendbar.

Die zum Zeitpunkt der Buchung in der Ausschreibung, der Buchungsbestätigung oder in ausdrücklich schriftlich bestätigten Individualabreden enthaltenen vorvertraglichen Informationen, insbesondere zu Leistungen, Mindestteilnehmerzahl, Gesamtpreis, Zahlungsmodalitäten sowie allfälligen Einreise-, Transit-, Visa-, Impf- und Teilnahmevoraussetzungen, werden Bestandteil des Vertrags, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird

Motos & Wonders KLG ist berechtigt, für einzelne Touren einen Anmeldeschluss festzulegen. Massgeblich ist der in der jeweiligen Ausschreibung oder Buchungsbestätigung genannte Zeitpunkt. Nach Ablauf des Anmeldeschlusses können Buchungen abgelehnt oder nur auf ausdrückliche Bestätigung von Motos & Wonders KLG angenommen werden.

2. Anmeldeschluss, Mindestteilnehmerzahl & Absage

Für die Durchführung bestimmter Touren gilt die in der jeweiligen Ausschreibung oder Buchungsbestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, ist Motos & Wonders KLG berechtigt, die Tour abzusagen.

Massgeblich für den spätesten Entscheid über die Durchführung ist der in der jeweiligen Ausschreibung oder Buchungsbestätigung genannte Anmeldeschluss. Bis zu diesem Zeitpunkt kann Motos & Wonders KLG die Tour wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl absagen

Die Mitteilung der Absage erfolgt schriftlich oder elektronisch. Motos & Wonders KLG informiert den Kunden so früh wie möglich, sobald absehbar ist, dass die Mindestteilnehmerzahl voraussichtlich nicht erreicht wird

Individualtouren werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab 1 Teilnehmer durchgeführt

Im Fall einer Absage durch Motos & Wonders KLG werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht, soweit die Absage fristgerecht und gestützt auf die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl erfolgt. Auf Wunsch des Kunden kann anstelle der Rückerstattung eine Umbuchung oder Gutschrift für eine alternative Tour vereinbart werden.

3. Preise, Zahlung & Preisänderungen

3.1 Tagestouren
Der volle Tourpreis ist bei Buchung fällig, sofern in der Ausschreibung oder Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist.

3.2 Mehrtägige Touren mit Übernachtung
Der Tourpreis umfasst die in der jeweiligen Ausschreibung oder Buchungsbestätigung ausdrücklich genannten Leistungen, insbesondere Guideleistungen, Übernachtungen und geplante Programmpunkte.
Nicht enthalten sind Leistungen, die nicht ausdrücklich als inbegriffen bezeichnet sind, insbesondere Verpflegung, Kraftstoff, Mautgebühren, persönliche Ausgaben sowie individuelle Zusatzleistungen, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Angebots sind.

Bei Buchung ist eine Anzahlung von 20 % des Tourpreises fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Tourbeginn zu bezahlen. Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Tourbeginn, ist der volle Tourpreis sofort fällig.

Gebuchte Zusatzleistungen oder später vereinbarte Extras können gesondert in Rechnung gestellt werden und sind gemäss den in der Buchungsbestätigung genannten Fristen zahlbar.

Nimmt der Kunde im Tourpreis enthaltene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch oder wählt er freiwillig eine abweichende, geringere oder günstigere Leistung, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung oder Teilrückerstattung, sofern der Verzicht nicht auf einem von Motos & Wonders KLG zu vertretenden Umstand beruht.

Soweit im Rahmen einer Tour bestimmte Zusatzleistungen oder Inklusivleistungen nur für einzelne Teilnehmer aufgrund ihrer individuellen Anreise, Fahrzeugkonstellation, Herkunft oder bereits bestehender Voraussetzungen relevant oder nutzbar sind, besteht für andere Teilnehmer kein Anspruch auf Ersatzleistung, Preisreduktion oder Teilrückerstattung.

3.3 Preisänderungen
Preisänderungen nach Vertragsabschluss sind nur zulässig, wenn sie auf Änderungen der Beförderungs- oder Treibstoffkosten, Änderungen von behördlichen Abgaben oder Steuern oder Wechselkursveränderungen zurückzuführen sind und diese Änderungen den konkreten Tourpreis unmittelbar beeinflussen.

Eine Preisänderung wird dem Kunden spätestens 3 Wochen vor Tourbeginn schriftlich oder elektronisch mitgeteilt.

Übersteigt die Preiserhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Tourpreises, gilt dies als wesentliche Vertragsänderung. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, die Änderung anzunehmen, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder eine angebotene Ersatztour zu wählen.

Preissenkungen werden dem Kunden entsprechend weitergegeben.

3.4 Zahlungsabwicklung über Zahlungsdienstleister
Die Zahlungsabwicklung erfolgt je nach gewählter Zahlungsart über den externen Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd. bzw. Stripe, Inc.).

Im Rahmen der Zahlungsabwicklung werden die hierfür erforderlichen Zahlungs- und Transaktionsdaten direkt an Stripe übermittelt und dort verarbeitet. Motos & Wonders KLG hat keinen Zugriff auf vollständige Zahlungsdaten, insbesondere nicht auf vollständige Kreditkartendaten.

Ergänzend gelten die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Stripe. Weitere Informationen zur Datenbearbeitung finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

4. Rücktritt durch Kunden

Der Rücktritt durch den Kunden hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Massgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Motos & Wonders KLG.

Im Falle eines Rücktritts durch den Kunden gelten folgende Stornierungskosten:
– bis 60 Tage vor Tourbeginn: kostenlos
– 59 bis 30 Tage vor Tourbeginn: 25 % des Tourpreises
– 29 bis 14 Tage vor Tourbeginn: 50 % des Tourpreises
– weniger als 14 Tage vor Tourbeginn: 100 % des Tourpreises

Ersatzpersonen gemäss Ziff. 5 sind möglich.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Motos & Wonders KLG infolge des Rücktritts kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehend vorgesehenen Pauschalen.

Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Treffpunkt, tritt er die Tour nicht an oder kann er infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen oder erforderlicher Reisedokumente nicht teilnehmen, gilt dies als Rücktritt am Tag des Tourbeginns.

Für individuell gebuchte, bereits beschaffte oder für den Kunden konkret ausgelöste Zusatzleistungen und Sonderleistungen können im Rücktritts- oder Änderungsfall die effektiv angefallenen Fremdkosten sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch bei einer ansonsten kostenlosen Stornierung, sofern dies dem Kunden bei Buchung ausdrücklich mitgeteilt wurde.

Bei Mängeln oder Tourabbruch gelten die Abhilfe-, Preisreduktions- und Rückführungsrechte gemäss Ziff. 14; ein starres Schriftformerfordernis für Mängelrügen besteht nicht.

5. Ersatzperson / Übertragung der Buchung

Der Kunde ist berechtigt, innerhalb angemessener Frist vor Tourbeginn eine Ersatzperson zu benennen, sofern die organisatorische und praktische Umsetzung noch möglich ist. Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson sämtliche Teilnahmevoraussetzungen für die gebuchte Tour erfüllt.

Motos & Wonders KLG kann die Übertragung ablehnen, wenn die Ersatzperson die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt oder gesetzliche, organisatorische, behördliche oder leistungsbezogene Gründe, insbesondere im Zusammenhang mit Unterkunft, Transport, Partnerleistungen oder sonstigen gebuchten Leistungen, entgegenstehen.

Die ursprünglich buchende Person und die Ersatzperson haften solidarisch für den Tourpreis sowie für sämtliche tatsächlich und nachweisbar entstehenden Mehrkosten, insbesondere für Umbuchungs-, Namensänderungs-, Hotel-, Transport- oder sonstige Zusatzkosten.

6. Teilnahmevoraussetzungen

Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er die persönlichen, fahrerischen, gesundheitlichen und gesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der gebuchten Tour erfüllt.

Teilnehmer müssen insbesondere:
– im Besitz einer für das benutzte Fahrzeug erforderlichen gültigen Fahrerlaubnis sein,
– ein für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassenes, verkehrssicheres und den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes Fahrzeug benutzen,
– das von ihnen benutzte Fahrzeug jederzeit eigenverantwortlich und sicher führen können,
– körperlich und psychisch in der Lage sein, die gebuchte Tour sicher zu absolvieren, und dürfen nicht unter Umständen stehen, welche die sichere Teilnahme erheblich beeinträchtigen,
– ihre fahrerischen Fähigkeiten realistisch einschätzen und Motos & Wonders KLG bzw. den Guide unverzüglich informieren, wenn sie sich einer Etappe, Route oder Fahrsituation nicht gewachsen fühlen,
– eine vollständige und ordnungsgemässe Schutzbekleidung tragen, soweit diese für das benutzte Fahrzeug und die Tourart erforderlich ist,
– sich rücksichtsvoll verhalten und weder sich selbst noch andere gefährden,
– die anwendbaren Verkehrsregeln und gesetzlichen Vorschriften jederzeit einhalten, und
– bei Auslandsfahrten sämtliche erforderlichen Identitäts-, Fahrer-, Fahrzeug- und Versicherungsdokumente sowie sonstige gesetzlich vorgeschriebene Unterlagen mitführen.

Teilnehmer fahren stets eigenverantwortlich, auch wenn sie Hinweisen, Empfehlungen oder Anweisungen des Guides folgen.

Motos & Wonders KLG bzw. der jeweilige Guide ist berechtigt, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich erscheint, bei erkennbarer Überforderung, fehlender Fahrsicherheit, ungenügender Ausrüstung, ungeeignetem Fahrzeug oder sonstigen sicherheitsrelevanten Bedenken Anweisungen zu erteilen, das Tempo oder die Route anzupassen, zusätzliche Pausen anzuordnen oder einen Teilnehmer ganz oder teilweise von der weiteren Teilnahme auszuschliessen

Ein Anspruch auf Durchführung der Tour in einer bestimmten Route, Etappe, Fahrweise oder Schwierigkeit besteht nicht

Bussen, Gebühren, Strafen oder sonstige Nachteile aus Verstössen gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen gehen ausschliesslich zulasten des betreffenden Teilnehmers.

7. Ausschluss von der Teilnahme

Motos & Wonders KLG bzw. der jeweilige Guide ist berechtigt, einen Teilnehmer ganz oder teilweise von der weiteren Teilnahme an der Tour auszuschliessen, wenn berechtigte Sicherheits-, Verhaltens- oder Eignungsbedenken bestehen.

Ein Ausschluss ist insbesondere zulässig, wenn der Teilnehmer:
– keine ordnungsgemässe Schutzbekleidung trägt,
– nicht im Besitz einer für das benutzte Fahrzeug erforderlichen gültigen Fahrerlaubnis ist,
– ein nicht verkehrssicheres, ungeeignetes oder nicht gesetzeskonformes Fahrzeug benutzt,
– unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder in sonst fahruntüchtigem Zustand steht,
– sich selbst oder andere gefährdet,
– Anweisungen, Sicherheitsvorgaben oder zumutbare organisatorische Vorgaben von Motos & Wonders KLG bzw. des Guides nicht befolgt,
– seine fahrerischen Fähigkeiten offensichtlich überschätzt oder den Anforderungen der Tour erkennbar nicht gewachsen ist,
– oder sonstige Umstände vorliegen, die eine sichere weitere Teilnahme als nicht vertretbar erscheinen lassen.

Bei Gefahr im Verzug kann der Ausschluss sofort erfolgen. Der Ausschluss kann sich auf einzelne Etappen, Streckenabschnitte oder auf die gesamte restliche Tour beziehen.

Wird ein Teilnehmer aus einem von ihm zu vertretenden sicherheitsrelevanten Grund ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Beträge oder auf Ersatz nicht bezogener Leistungen. Weitergehende Kosten, die durch den Ausschluss entstehen, trägt der ausgeschlossene Teilnehmer selbst.

8. Vertrags- und Programmänderungen

Motos & Wonders KLG behält sich das Recht vor, einzelne Leistungen oder Programmpunkte vor oder während der Tour anzupassen, sofern der Gesamtcharakter der gebuchten Tour gewahrt bleibt und die Änderung für den Kunden sachlich gerechtfertigt und zumutbar ist. Dies betrifft insbesondere Änderungen von Routen, Unterkünften, Etappen oder einzelnen Programmpunkten aufgrund von Sicherheitsgründen, Wetterverhältnissen, Strassen- oder Verkehrsverhältnissen, behördlichen Vorgaben, lokalen Gegebenheiten oder der Verfügbarkeit von Leistungsträgern.

Wesentliche Änderungen der vereinbarten Leistungen werden dem Kunden unverzüglich schriftlich oder elektronisch mitgeteilt. Als wesentliche Änderungen gelten insbesondere solche, die den Gesamtcharakter der gebuchten Tour erheblich beeinflussen, sowie Preiserhöhungen von mehr als 10 % des vereinbarten Tourpreises.

Im Falle einer wesentlichen Änderung ist der Kunde berechtigt, die Änderung anzunehmen, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder eine von Motos & Wonders KLG angebotene Ersatztour zu wählen.

Während der Tour ist Motos & Wonders KLG bzw. der jeweilige Guide direkte Ansprechstelle für organisatorische Anliegen, Mängelmeldungen und Notfälle.

9. Höhere Gewalt und ausserordentliche Umstände

Kann eine Tour infolge höherer Gewalt oder sonstiger ausserordentlicher, unvermeidbarer und ausserhalb des Einflussbereichs von Motos & Wonders KLG liegender Umstände nicht, nicht wie geplant oder nur unter erheblichen Änderungen durchgeführt werden, ist Motos & Wonders KLG berechtigt, die Tour anzupassen, umzurouten, zu verschieben, teilweise abzubrechen oder ganz abzusagen.

Als solche Umstände gelten insbesondere, soweit sie ausserhalb des Einflussbereichs von Motos & Wonders KLG liegen, Naturereignisse, extreme Wetter- und Strassenverhältnisse, behördliche Anordnungen, Grenzschliessungen, politische Unruhen, Sicherheitslagen, Pandemien, Streiks, Sperrungen oder sonstige Ereignisse, die eine sichere oder ordnungsgemässe Durchführung der Tour wesentlich erschweren oder verunmöglichen.

Motos & Wonders KLG trifft in solchen Fällen die nach den konkreten Umständen angemessenen organisatorischen Massnahmen. Dazu gehören insbesondere Änderungen von Route, Etappen, Treffpunkten, Unterkünften oder einzelnen Programmpunkten.

Soweit gesetzlich geschuldet, werden nicht erbrachte wesentliche Leistungen erstattet oder anderweitig angemessen ausgeglichen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, soweit Motos & Wonders KLG kein Verschulden trifft.

Motos & Wonders KLG unterstützt die Teilnehmer im Rahmen des Zumutbaren bei organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit der weiteren Durchführung, Unterbrechung oder Beendigung der Tour.

10. Haftung

Motos & Wonders KLG haftet für die gehörige Vertragserfüllung im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung von Motos & Wonders KLG entfällt oder reduziert sich, soweit die Nichterfüllung, die nicht gehörige Erfüllung oder der Schaden zurückzuführen ist auf:
– ein Verhalten oder Unterlassen des Kunden,
– ein Verhalten oder Unterlassen eines Dritten, der nicht an der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung beteiligt ist und für Motos & Wonders KLG trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder nicht abwendbar war, oder
– höhere Gewalt oder ein Ereignis, das Motos & Wonders KLG trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder nicht abwenden konnte

Die Teilnehmer nehmen mit eigenem oder von ihnen genutztem Fahrzeug und auf eigene fahrerische Verantwortung an der Tour teil.
Sie bleiben jederzeit selbst verantwortlich für Fahrweise, Geschwindigkeit, Abstand, Linienwahl, Bremsverhalten, die Einhaltung der anwendbaren Verkehrsregeln sowie die sichere Führung des von ihnen benutzten Fahrzeugs. Hinweise, Anweisungen oder Empfehlungen von Motos & Wonders KLG bzw. des Guides entbinden die Teilnehmer nicht von ihrer eigenen Verantwortung.

Eine Haftung von Motos & Wonders KLG entfällt oder reduziert sich insbesondere, wenn der Schaden darauf beruht, dass der Kunde seine fahrerischen Fähigkeiten überschätzt, Sicherheitsanweisungen nicht beachtet, die Strassen-, Sicht-, Witterungs- oder Verkehrsverhältnisse falsch einschätzt, den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhält oder das benutzte Fahrzeug unsachgemäss führt. Ein Mitverschulden des Kunden wird angerechnet.

Für Personenschäden besteht keine vertragliche Haftungsbegrenzung. Für andere Schäden ist die Haftung von Motos & Wonders KLG, soweit gesetzlich zulässig, auf das Zweifache des vereinbarten Tourpreises beschränkt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. Zwingende gesetzliche Bestimmungen sowie anwendbare internationale Übereinkommen bleiben vorbehalten.

11. Vermittlung von Drittleistungen

Soweit Motos & Wonders KLG Leistungen Dritter, insbesondere Mietfahrzeuge, Unterkünfte, Transfers, Veranstaltungen, Eintritte oder sonstige Zusatzleistungen, lediglich vermittelt, kommt der Vertrag über diese Leistung ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.

In diesen Fällen ist Motos & Wonders KLG nicht Anbieter oder Vermieter der vermittelten Drittleistung. Für Inhalt, Verfügbarkeit, Zustand, Eignung, Versicherung, Kaution, Selbstbehalt, Übergabe, Rücknahme und ordnungsgemässe Erbringung solcher Drittleistungen gelten ausschliesslich die Vertrags- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters.

Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit solchen vermittelten Drittleistungen sind vom Kunden direkt gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter geltend zu machen.

Motos & Wonders KLG haftet in diesen Fällen nur für die gehörige Vermittlung, nicht jedoch für die Erbringung der vermittelten Drittleistung selbst.

Wird ein Mietfahrzeug oder eine andere Drittleistung nicht bloss vermittelt, sondern ausdrücklich als Bestandteil der von Motos & Wonders KLG geschuldeten Tourleistung angeboten und bestätigt, gelten die entsprechenden Leistungen als Bestandteil des Vertragsumfangs.

12. Fahrzeuge, Panne, Defekt und Rücktransport

Jeder Teilnehmer ist für den technischen Zustand, die Betriebs- und Verkehrssicherheit, die gesetzlich erforderliche Zulassung, die Versicherung sowie die Tourtauglichkeit des von ihm benutzten Fahrzeugs selbst verantwortlich.

Bei Panne, Defekt, Unfall, Beschädigung, Ausfall oder Verlust des vom Kunden benutzten Fahrzeugs ist der Kunde grundsätzlich selbst verantwortlich für Abschleppung, Reparatur, Ersatzmobilität, Unterbringung des Fahrzeugs, Rücktransport des Fahrzeugs sowie für seine eigene Weiter- oder Rückreise.

Motos & Wonders KLG unterstützt den Teilnehmer in solchen Fällen im Rahmen des Zumutbaren bei der Organisation geeigneter Massnahmen, insbesondere bei der Kontaktaufnahme mit Pannendiensten, Werkstätten, Vermietern, Transportunternehmen, Unterkünften oder Versicherungen. Eine Pflicht zur Kostenübernahme durch Motos & Wonders KLG besteht dabei nicht, sofern die Ursache nicht auf eine von Motos & Wonders KLG geschuldete Leistung oder ein von Motos & Wonders KLG zu vertretendes Verhalten zurückzuführen ist.

Soweit Mietfahrzeuge, Fahrzeugtransporte oder sonstige fahrzeugbezogene Leistungen von Drittanbietern lediglich vermittelt werden, gelten hierfür ausschliesslich die Vertrags-, Nutzungs-, Versicherungs- und Haftungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit solchen Leistungen sind direkt gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter geltend zu machen.

Wird ein Mietfahrzeug, ein Fahrzeugtransport oder eine sonstige fahrzeugbezogene Leistung nicht bloss vermittelt, sondern von Motos & Wonders KLG ausdrücklich als Bestandteil der gebuchten Tourleistung angeboten und bestätigt, gelten diese Leistungen als Teil des Vertragsumfangs.

13. Versicherungen

Der Abschluss und das Bestehen eines gesetzlich erforderlichen sowie für die gebuchte Tour angemessenen Versicherungsschutzes sind Sache der Teilnehmer. Motos & Wonders KLG stellt keine zusätzlichen Personen-, Fahrzeug-, Reise-, Unfall-, Pannen-, Kasko-, Rücktransport- oder Rückreiseversicherungen für Teilnehmer bereit, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass für das von ihm benutzte Fahrzeug sämtliche gesetzlich erforderlichen Versicherungen, Zulassungen und Bewilligungen bestehen und während der gesamten Tour gültig sind.

Bei Benutzung eines Mietfahrzeugs richten sich Versicherungsschutz, Selbstbehalt, Kaution, Deckungsumfang und Schadenabwicklung ausschliesslich nach den Vertrags- und Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vermieters oder Drittanbieters.

Bei vermittelten Transportleistungen, insbesondere Fahrzeugtransporten, gelten hinsichtlich Versicherung, Haftung und Schadenabwicklung ausschliesslich die Bedingungen des jeweiligen Transporteurs oder Drittanbieters.

Motos & Wonders KLG empfiehlt den Abschluss eines angemessenen Versicherungs- und Assistance-Schutzes, insbesondere für:
– Haftpflicht,
– Pannenhilfe,
– Tourabbruch und Rückreise,
– Heilungskosten und Unfallfolgen,
– sowie, je nach Tourmodell, Fahrzeugschäden, Diebstahl, Rücktransport des Fahrzeugs und Selbstbehaltsrisiken bei Mietfahrzeugen.

Die Prüfung, ob ein bestehender Versicherungsschutz für die gebuchte Tour, das benutzte Fahrzeug, das Reiseland und die konkrete Nutzung ausreicht, obliegt ausschliesslich dem Teilnehmer.

14. Mängel, Abhilfe und Rückführung

Mängel oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Tour sind unverzüglich nach Kenntnis vor Ort Motos & Wonders KLG bzw. dem jeweiligen Guide mitzuteilen. Ein starres Schriftformerfordernis für Mängelrügen besteht nicht.

Motos & Wonders KLG bemüht sich im Rahmen des Zumutbaren um angemessene Abhilfe. Dies kann insbesondere durch die Behebung des Mangels, eine zumutbare Anpassung des Programms, eine gleichwertige Ersatzleistung oder, soweit sachlich gerechtfertigt, eine angemessene Preisreduktion erfolgen.

Kann infolge eines erheblichen Mangels oder aufgrund höherer Gewalt ein wesentlicher Teil der gebuchten Tour nicht vertragsgemäss erbracht werden und wird die Tour deshalb abgebrochen, organisiert Motos & Wonders KLG im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen die sachlich und organisatorisch angemessene Rückführung des Teilnehmers.

Die Rückführung bezieht sich ausschliesslich auf die Person des Teilnehmers. Kosten und Organisation für Abschleppung, Reparatur, Unterbringung, Rücktransport oder Rückführung von Fahrzeugen sind nicht Bestandteil dieser Verpflichtung, sofern eine solche Leistung nicht ausdrücklich Bestandteil der gebuchten Tourleistung ist.

Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

15. Datenschutz und Bildrechte

Motos & Wonders KLG bearbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung, der Tourdurchführung sowie der Kundenkommunikation gemäss der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.

Im Rahmen der Tour können Foto- und Videoaufnahmen zu Kommunikations-, Dokumentations- und Marketingzwecken erstellt werden. Motos & Wonders KLG darf solche Aufnahmen verwenden, sofern die betroffenen Personen nicht vorgängig oder nachträglich widersprechen.

Dies gilt insbesondere für Gruppenaufnahmen, Stimmungsbilder und allgemeine Tourimpressionen.

Bei Aufnahmen, in denen einzelne Personen besonders hervorgehoben, porträtiert oder in klar individualisierter Weise für Marketingzwecke verwendet werden, holt Motos & Wonders KLG grundsätzlich eine gesonderte Zustimmung ein.

Ein Widerspruch gegen die weitere Verwendung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich. Bereits erfolgte Veröffentlichungen oder Verwendungen können jedoch nur insoweit rückgängig gemacht werden, als dies Motos & Wonders KLG zumutbar und tatsächlich möglich ist.

Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Motos & Wonders KLG.

16. Einreise-, Transit- und Compliance-Hinweise

Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er alle für die gebuchte Tour und die bereisten oder durchquerten Länder erforderlichen Einreise-, Transit-, Aufenthalts-, Führer-, Fahrzeug-, Versicherungs- und sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Dies betrifft insbesondere:
– gültige Identitäts- und Reisedokumente,
– erforderliche Visa oder Einreisebewilligungen,
– im Besitz befindliche und gültige Fahrerlaubnisse,
– gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeug- und Versicherungsdokumente,
– sowie die Einhaltung zoll-, verkehrs-, sicherheits- und sonstiger behördlicher Vorschriften.

Motos & Wonders KLG kann nach bestem Wissen auf bekannte allgemeine Anforderungen der betreffenden Tour hinweisen. Die Prüfung der persönlichen Voraussetzungen sowie die Beschaffung und Gültigkeit sämtlicher erforderlicher Dokumente und Nachweise obliegen jedoch ausschliesslich dem Teilnehmer.

Kann ein Teilnehmer infolge fehlender, ungültiger oder ungenügender Dokumente, Bewilligungen oder gesetzlicher Voraussetzungen die Tour nicht antreten, nicht fortsetzen oder nicht in ein Land einreisen, gilt dies als von ihm zu vertretender Umstand. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

Allfällige Mehrkosten, Bussen, Gebühren, Rückreise-, Rücktransport-, Umbuchungs- oder Betreuungskosten, die aus der Nichteinhaltung solcher Vorschriften entstehen, trägt der betreffende Teilnehmer selbst.

17. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zwingende Konsumentenschutzvorschriften am Wohnsitz des Teilnehmers, bleiben vorbehalten.

Soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz von Motos & Wonders KLG Gerichtsstand.

Stand: