Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von
Motos & Wonders KLG
1. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Motos & Wonders KLG kommt ausschließlich durch schriftliche oder elektronische Anmeldung sowie die Bestätigung der Buchung durch Motos & Wonders zustande.
2. Mindestteilnehmerzahl
Wir behalten uns das Recht vor, eine Veranstaltung abzusagen, falls die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Teilnehmer werden in diesem Fall umgehend informiert. Dies gilt bis eine Woche vor Tagestouren mit Event und bis drei Wochen vor mehrtägigen Touren.
Individualtouren werden bereits ab einem Teilnehmer durchgeführt.
Bereits geleistete Zahlungen werden im Falle einer Absage vollständig erstattet oder auf Wunsch für eine alternative Reise gutgeschrieben.
3. Preise und Preisänderungen
3.1 Tagestouren
Bei kurzfristigen Buchungen einer Tagestour ohne Event kann die Zahlung entweder bei Buchung oder direkt beim Tourguide erfolgen.
3.2 Mehrtägige Touren mit Übernachtung
Der Reisepreis beinhaltet die Leistungen für den Tourguide, Übernachtungen und geplante Events. Alle weiteren Kosten wie Verpflegung, Kraftstoff oder sonstige persönliche Ausgaben sind vom Kunden selbst zu tragen. Der Gesamtpreis ist bei der Buchung fällig.
3.3 Preisänderungen
Preisänderungen sind bis 20 Tage vor Reisebeginn möglich, wenn externe Kosten (z. B. Treibstoffzuschläge, Steuern, Wechselkursveränderungen etc.) steigen. Die Mitteilung über eine Preisänderung erfolgt schriftlich oder elektronisch durch Motos & Wonders. Sollte die Erhöhung 10 % des ursprünglichen Reisepreises überschreiten, hat der Kunde das Recht, innerhalb von fünf Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenfrei von der Reise zurückzutreten.
4. Stornierungsbedingungen
Bei Stornierung durch den Kunden fallen folgende Kosten an:
– Bis 60 Tage vor Reisebeginn: kostenlos
– 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
– 29 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
– Weniger als 14 Tage vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises
Der Kunde kann nachweisen, dass die tatsächlich entstandenen Kosten niedriger sind als die angegebenen Stornogebühren, und erhält in diesem Fall eine entsprechende Erstattung.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
5. Ersatzreisender
Es ist möglich, einen Ersatzreisenden zu benennen, sofern dieser die Teilnahmebedingungen erfüllt. Die entstandenen Kosten werden effektiv weitergegeben.
6. Programmänderungen
Motos & Wonders behält sich das Recht vor, einzelne Reiseleistungen vor oder während der Reise anzupassen, sofern der Charakter der Reise grundsätzlich erhalten bleibt (z. B. Änderung von Unterkünften oder Routen).
Wesentliche Änderungen, die erhebliche Auswirkungen auf den Gesamtverlauf der Reise haben, werden den Teilnehmern frühzeitig mitgeteilt. In solchen Fällen bemühen wir uns um eine angemessene Lösung.
Ein kostenfreier Rücktritt ist nur möglich, wenn die Änderungen eine erhebliche Abweichung von der ursprünglich gebuchten Reise darstellen.
7. Haftung und Haftungsausschluss
Motos & Wonders übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die aus der Teilnahme an der Reise resultieren.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung, um eventuelle Risiken abzusichern.
Jeder Teilnehmer ist für sein Fahrverhalten selbst verantwortlich und hat sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten.
Die Haftung von Motos & Wonders ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, es sei denn, der Schaden wurde durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Motos & Wonders verursacht.
7.1 Pflichten der Teilnehmer
Jeder Teilnehmer muss:
– Eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
– Mit einem für den Straßenverkehr zugelassenen, verkehrssicheren Motorrad teilnehmen.
– Stets eigenverantwortlich fahren, auch wenn er den Anweisungen des Tourguides folgt.
– Über eine gute physische und psychische Konstitution verfügen.
– Sich rücksichtsvoll verhalten und keine Strecken fahren, die ihn überfordern.
– Eine vollständige, ordnungsgemäße Motorradschutzbekleidung tragen (Helm, Jacke, Hose, Handschuhe, Schuhe).
– Die geltenden Bestimmungen des schweizerischen Straßenverkehrsrechts einhalten.
Motos & Wonders stellt keine zusätzlichen Versicherungen für Teilnehmer bereit. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen sowie das schweizerische Straßenverkehrsrecht.
7.2 Ausschlusskriterien
Ein Teilnehmer kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn er:
– Keine ordnungsgemäße Schutzkleidung trägt.
– Ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug benutzt.
– Keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
– Unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht.
– Sich rücksichtslos verhält oder andere gefährdet.
– Den Anweisungen des Tourguides nicht folgt.
Ein Ausschluss erfolgt ohne Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmepreises.
8. Haftungsausschlüsse
Motos & Wonders haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages oder ein Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
– Eigenverschulden des Teilnehmers
– Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der nicht an der vertraglich vereinbarten Leistung beteiligt ist
– Höhere Gewalt oder ein Ereignis, das Motos & Wonders trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte
– Nichtbefolgen der Sicherheitsanweisungen des Tourguides
– Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften des schweizerischen Straßenverkehrsrechts.
Zu Ereignissen höherer Gewalt zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, politische Unruhen oder behördliche Anordnungen.
9. Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer.
Für Reisen mit motorisierten Fahrzeugen ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich.
Wir empfehlen zudem den Abschluss einer Reiseversicherung, ETI-Schutzbrief, Vollkaskoversicherung, Pannenhilfe sowie einer SOS-Rückreiseversicherung.
10. Datenschutz & Bildrechte
Auf unseren Reisen werden regelmäßig Fotos und Videos gemacht, die von Motos & Wonders für Werbezwecke auf der Website, in Social Media und anderen Marketingmaterialien genutzt werden können. Diese dürfen von Motos & Wonders zu Werbezwecken genutzt werden. Die Nutzung erfolgt automatisch, es sei denn, der Teilnehmer widerspricht ausdrücklich schriftlich (Opt-out).
11. Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist am Sitz des Unternehmens.
Für Kunden mit Wohnsitz im Ausland gelten zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des jeweiligen Konsumentenschutzrechts.
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