AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von
Motos & Wonders KLG

1. Vertragsabschluss & Geltungsbereich
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Buchung und Bestätigung durch Motos & Wonders KLG zustande.
Bei mehrtägigen Touren mit Übernachtung gelten wir als Reiseveranstalter; das Bundesgesetz über Pauschalreisen (PRG) ist anwendbar. Vorvertragliche Informationen (Leistungen, Mindestteilnehmerzahl, Gesamtpreis, Zahlungsmodalitäten, allfällige Pass-/Visa-/Impfhinweise) werden Bestandteil des Vertrags.
  
2. Mindestteilnehmerzahl & Absage
Wir behalten uns das Recht vor, sollten nicht 1 Woche bei Tagestouren mit Event, 3 Wochen bei mehrtägigen Touren, vor der Veranstaltung die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht sein, die Veranstaltung abzusagen. Individualtouren werden bereits ab 1 Teilnehmer durchgeführt. Bereits geleistete Zahlungen werden in Fall einer Absage vollständig zurückerstattet oder auf Wunsch für eine alternative Reise gutgeschrieben.
  
3. Preise, Zahlung & Preisänderungen
 3.1 Tagestouren
Der Betrag ist direkt bei Buchung zu zahlen.
 3.2 Mehrtägige Touren mit Übernachtung
Der Reisepreis umfasst die in der Ausschreibung genannten Leistungen (z.B. Guide, Übernachtungen, geplante Events, etc.). Nicht enthalten sind alle nicht in der Ausschreibung inkludierten Leistungen, insbesondere Verpflegung, Kraftstoff und persönliche Ausgaben.
Eine Anzahlung von 20% bei Buchung ist direkt bei Buchung zu zahlen, der Restzahlung muss spätestens 30 Tage vor Abreise gezahlt sein.
 3.3 Preisänderungen
3.3.1 Beförderungs-/Treibstoffkosten,
3.3.2 behördliche Abgaben/Steuern,
3.3.3Wechselkurse:
Δ Preis = Basispreis × (Δ Kostenkomponente / Basis-Kostenkomponente).
Mitteilung spätestens 3 Wochen vor Abreise.
Eine Erhöhung > 10 % gilt als wesentliche Vertragsänderung mit Wahlrecht: Annahme, kostenfreier Rücktritt oder Ersatzreise. Preissenkungen werden entsprechend weitergegeben.
 3.4 Zahlungsabwicklung über Zahlungsdienstleister
Die Zahlungsabwicklung erfolgt je nach gewählter Zahlungsart über den externen Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd. bzw. Stripe, Inc.).
Im Rahmen der Zahlungsabwicklung werden die hierfür erforderlichen Zahlungs- und Transaktionsdaten direkt an Stripe übermittelt und von diesem verarbeitet. Motos & Wonders KLG hat keinen Zugriff auf vollständige Zahlungsdaten (z. B. Kreditkartennummern).
Es gelten ergänzend die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Stripe. Weitere Informationen zur Datenbearbeitung sind in unserer Datenschutzerklärung aufgeführt.
 
4. Stornierungsbedingungen
Bei Stornierung durch den Kunden fallen folgende Kosten an:
Bis 60 Tage vor Reisebeginn: kostenlos
59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
29 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
Weniger als 14 Tage vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises
Ersatzreisende gem. Ziff. 5 sind möglich.
Der Kunde kann nachweisen, dass die tatsächlich entstandenen Kosten niedriger sind als die angegebenen Stornogebühren, und erhält in diesem Fall eine entsprechende Erstattung.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Bei Mängeln/Reiseabbruch gelten die Abhilfe-, Preisreduktion- und Rückbeförderungsrechte gem. Ziff. 12; ein starres Schriftformerfordernis für Mängelrügen besteht nicht.
 
5. Ersatzreisende (Abtretung)
Namensänderungen/Benennung eines Ersatzreisenden sind innerhalb angemessener Frist (spätestens 7 Tage vor Reisebeginn) möglich. Der/Die Ersatzreisende muss die Teilnahmebedingungen erfüllen.
Effektive Drittkosten + Bearbeitungsgebühr (CHF 30) werden belastet.
 
6. Vertrags-/Programmänderungen
Motos & Wonders KLG behält sich das Recht vor, einzelne Reiseleistungen vor oder während der Reise anzupassen, sofern der Charakter der Reise grundsätzlich erhalten bleibt (z. B. Änderung von Unterkünften oder Routen).
Wesentliche Änderungen (einschliesslich Preiserhöhung > 10 %), die erhebliche Auswirkungen auf den Gesamtverlauf der Reise haben, werden den Teilnehmern frühzeitig mitgeteilt. In solchen Fällen bemühen wir uns um eine angemessene Lösung.
Ein kostenfreier Rücktritt ist nur möglich, wenn die Änderungen eine erhebliche Abweichung von der ursprünglich gebuchten Reise darstellen.
 
7. Haftung
Motos & Wonders KLG übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die aus der Teilnahme an der Reise resultieren.
Jeder Teilnehmer ist für sein Fahrverhalten selbst verantwortlich und hat sich an die lokal geltenden Verkehrsregeln zu halten.
Die Haftung von Motos & Wonders ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, es sei denn, der Schaden wurde durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Motos & Wonders verursacht.
 
8. Teilnahmevoraussetzungen
Jeder Teilnehmer muss:
Eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
Mit einem für den Strassenverkehr zugelassenen, verkehrssicheren Motorrad teilnehmen.
Stets eigenverantwortlich fahren, auch wenn er den Anweisungen des Tourguides folgt. (Bussen/Verstösse gehen zulasten der Teilnehmenden.)
Über eine gute physische und psychische Konstitution verfügen.
sich Rücksichtsvoll verhalten.
keine Strecken fahren, die ihn überfordern.
Eine vollständige, ordnungsgemässe Motorradschutzbekleidung tragen (Helm, Jacke, Hose, Handschuhe, Schuhe).
Die geltenden Bestimmungen des lokalen Strassenverkehrsrechts einhalten.
Bei Auslandsfahrten die benötigten Papiere mitführen.
 
9. Ausschluss
Ein Teilnehmer kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn er:
Keine ordnungsgemässe Schutzkleidung trägt.
Ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug benutzt.
Keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht.
Sich rücksichtslos verhält oder andere gefährdet.
Den Anweisungen des Tourguides nicht folgt.
Bei Gefahr im Verzug ist ein sofortiger Ausschluss möglich; ansonsten erfolgt zuvor eine dokumentierte Abmahnung.
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
 
10. Haftungsausschlüsse/Höhere Gewalt
• Eigenverschulden des Teilnehmers.
• Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der nicht an der vertraglich vereinbarten Leistung beteiligt ist.
• Höhere Gewalt oder ein Ereignis, das Motos & Wonders trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
• Nichtbefolgen der Sicherheitsanweisungen des Tourguides.
• Verstoss gegen die gesetzlichen Vorschriften des lokalen Strassenverkehrsrechts.
Zu Ereignissen höherer Gewalt zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, politische Unruhen oder behördliche Anordnungen.
Bei höherer Gewalt treffen wir angemessene Massnahmen (Umrouten/Ersatzleistungen); entfällt ein wesentlicher Teil der Reise, besteht Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
 
11. Versicherungen
Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Motos & Wonders KLG stellt keine zusätzlichen Versicherungen für Teilnehmer bereit.
Neben den obligatorischen Versicherungen empfehlen wir zudem den Abschluss einer Reiseversicherung, wie z.B. Europa-Schutzbrief inkl. Pannenhilfe, Vollkaskoversicherung oder SOS-Rückreiseversicherung.
 
12. Mängel, Abhilfe, Rückbeförderung & Notfallkontakt
Mängel sind unverzüglich vor Ort dem Tourguide zu melden. Ein starres Schriftformerfordernis für Mängelrügen besteht nicht.
Wir schaffen nach Möglichkeit Abhilfe, bieten gleichwertige Ersatzleistungen oder eine angemessene Preisreduktion an.
Kann infolge eines erheblichen Mangels oder aufgrund höherer Gewalt ein wesentlicher Teil der Reise nicht vertragsgemäss erbracht werden und wird die Reise dadurch abgebrochen, organisiert Motos & Wonders KLG die angemessene Rückbeförderung der Teilnehmenden gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Pauschalreisen (PRG).
Die Rückbeförderung bezieht sich auf die Person des Teilnehmers. Kosten und Organisation für den Rücktransport von Motorrädern oder anderen Fahrzeugen sind nicht Bestandteil der Rückbeförderung, sofern nicht ausdrücklich Bestandteil der gebuchten Reiseleistung.
 
13. Sicherstellung der Kundengelder
Bezahlte Beträge und Rückreise sind für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit/Konkurses gem. PRG sichergestellt (z. B. Garantiefonds der Schweizer Reisebranche oder gleichwertige Sicherstellung). Der Nachweis wird auf Verlangen erbracht.
 
14. Datenschutz & Bildrechte
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach DSG gemäss unserer Datenschutzerklärung (Zwecke, Empfänger inkl. ggf. Drittstaatenübermittlung, Aufbewahrung, Rechte der betroffenen Personen).
Auf unseren Reisen werden regelmässig Fotos und Videos gemacht. Diese dürfen von Motos & Wonders zu Werbezwecken genutzt werden.
Die Nutzung erfolgt automatisch, es sei denn, der Teilnehmer widerspricht ausdrücklich schriftlich (Opt-out)
 
15. Rechtswahl & Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist am Sitz des Unternehmens.

16. Einreise- & Compliance-Hinweise
Teilnehmende sind für die Einhaltung von Einreise-/Transit-/Zollbestimmungen verantwortlich; wir informieren bestmöglich, haften aber nicht für verweigerte Einreise mangels Dokumenten.

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